Über E-Voting E-Voting als digitale Alternative zu Urne und Briefwahl
In der Schweiz werden seit einigen Jahren Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. Stimmberechtigten wird in Zukunft neben dem Gang zur Urne und der brieflichen Stimmabgabe ein dritter Stimmkanal zur Verfügung stehen: die elektronische Stimmabgabe. Voraussetzung ist, dass ihr Kanton an den Versuchen teilnimmt.
Schweizer E-Voting im Vergleich zu anderen Ländern
In der Schweiz wird unter E-Voting die Stimmabgabe über das Internet verstanden, auch «remote online voting» oder «internet voting» genannt, also das elektronische Abstimmen «aus der Ferne». In anderen Ländern kann E-Voting hingegen bedeuten, dass man im Wahllokal seine Stimme an einer elektronischen Wahlmaschine abgibt, die mit dem Internet verbunden sein kann.
Wie können Stimmberechtigte E-Voting nutzen?
Für das elektronische Abstimmen erhalten in der Schweiz stimmberechtige Personen zusammen mit ihren brieflichen Abstimmungs- oder Wahlunterlagen auf dem Postweg mehrere Sicherheitscodes. Ein Code dient der Anmeldung auf der E-Voting-Plattform ihres Kantons. Weitere Codes kommen bei der Überprüfung der Stimmabgabe zum Einsatz, ebenso bei der Bestätigung der getroffenen Wahl und zur Kontrolle, ob die Stimmabgabe erfolgreich bei der Wahlbehörde eingegangen ist.
Ist die Stimme abgegeben, wird sie vom System verschlüsselt und anonymisiert in der elektronischen Urne gespeichert. Nur die Wahlkommission des jeweiligen Kantons kann die Urne öffnen, entschlüsseln und die Stimmen auszählen.
Wie E-Voting in der Schweiz funktioniert
Versuche mit E-Voting
Das von der Post entwickelte E-Voting-System kann gemäss Grundbewilligung des Bundesrates für Abstimmungen bis Mai 2025 in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau eingesetzt werden. Auch der Kanton Graubünden ermöglicht im Rahmen des rechtlich definierten Versuchsbetrieb E-Voting mit dem System der Schweizerischen Post. Erstmals seit dem Jahr 2019 kann ein Teil der Stimmberechtigten gemäss den rechtlichen Grundlagen für E-Voting wieder elektronisch abstimmen. In der Schweiz haben zwischen 2003 und 2019 15 von 26 Kantonen Erfahrungen mit E-Voting gesammelt. Verschiedene Systeme waren im Einsatz. Das ehemalige System der Post war in den Kantonen Freiburg, Thurgau und Basel-Stadt bis 2019 erfolgreich im Einsatz.
Erstes System mit vollständiger Verifizierbarkeit
Das neue E-Voting-System der Post verfügt über vollständige Verifizierbarkeit. Das bedeutet, dass die Wahlbehörden und unabhängige Wahlbeobachter beim Auszählen der Stimmen überprüfen können, ob Stimmen in der elektronischen Urne manipuliert worden sind. Diese Überprüfung ist mit der Nachzählung physischer Stimmzettel vergleichbar. Dies ermöglicht die unabhängige Kontrolle und Prüfung des Urnengangs durch die Kantone. In der Schweiz war noch nie ein System mit vollständiger Verifizierbarkeit im Einsatz. Die Post hat in ihrem Kryptografiezentrum eine Open-Source-Verifikationssoftware entwickelt, die den kantonalen Wahlbehörden als Instrument für die vollständige Überprüfung des E-Urnengangs zur Verfügung steht. Sie leistet mit dieser Entwicklung Pionierarbeit. Weltweit war bisher keine vergleichbare Software für E-Voting-Systeme im Einsatz.